Neue Regelung: Die 10-Minuten-Zeitstrafe kommt
593324.jpg
Auf dem 26. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Fußballverbands in Bad Gögging wurde nicht nur ein neues Präsidium gewählt, sondern auch eine Reihe von Reformen beschlossen. Eine davon betrifft den Platzverweis auf Zeit: Ähnlich wie im Juniorenfußball soll im Seniorenbereich eine Zeitstrafe von zehn Minuten den Spielraum der Unparteiischen vergrößern.
 
Von Christian Fiedler (www.anpfiff.info)
 

Die Delegierten haben sich klar positioniert und dem Antrag auf eine Zeitstrafe zugestimmt. Damit wird 30 Jahre nach der Abschaffung die 10-Minuten-Strafe im bayerischen Amateurfußball wieder eingeführt. Allerdings gilt die neue Regel nur für die Ligen unterhalb der Bayernliga. Die im Vorfeld des Verbandstags angedachte Idee, die zehnminütige Strafe auch in den beiden Bayernligen einzuführen, wurde kurzfristig geändert. "Eine kurzfristige Änderung der DFB-Spielordnung macht diese Änderung aber nur bis zur Landesliga möglich", so der BFV.

Welche persönlichen Strafen gibt es?

Für den praktischen Einsatz bedeutet das letztlich, dass der Schiedsrichter einen größeren Ermessungsspielraum beim Ahnden von Verstößen bekommt. Somit kann er folgende persönliche Strafen aussprechen:
- eine Verwarnung (gelbe Karte)
- einen Platzverweis auf Zeit für die Dauer von zehn Minuten (Zeitstrafe)
- eine gelb-rote Karte
- einen dauerhaften Platzverweis (rote Karte)

Wichtig: Für die Aussprache einer Zeitstrafe ist keine andere vorherige Verwarnung erforderlich. Nach einem Platzverweis auf Zeit kann derselbe Spieler nur noch eine gelb-rote Karte bzw. eine rote Karte gezeigt bekommen. Vor dem Zeigen der gelb-roten Karte ist zwingend die Verwarnung und/oder ein Feldverweis auf Zeit erforderlich.

 

Comments are now closed for this entry