Trotz roter Corona-Ampel: Amateurfußball draußen nicht betroffen

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Zuletzt hatten sich die Spielabsagen gehäuft und auch die Inzidenzzahlen sind immer weiter in die Höhe gestiegen, sodass in Bayern die Corona-Ampel auf rot gesprungen ist. Der BFV stellt aber klar, dass dies keine Auswirkungen auf den Amateurfußball im Freien hat.
 
Von Sebastian Baumann (www.anpfiff.info)
 

In einer Meldung auf seiner Website stellt der Verband klar, dass es weiterhin keine Einschränkung beim Sport im Freien gibt. "Für den Amateurfußball gibt es in der neuen staatlichen Verordnung des Freistaats, die am 5. November veröffentlicht wurde, gegenüber den bisher gültigen Regelungen keine Änderungen. Für Fußballerinnen und Fußballer im Freien gilt in Bayern keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch dann nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen", heißt es in der Meldung. Damit kann der Spielbetrieb laut BFV wie gewohnt weitergeführt werden bis zur Winterpause. Klar ist allerdings, dass für Sportheimbesucher ab sofort die 3G+-Regelung gilt und eine FFP2-Maske getragen werden muss.


Was passiert mit der Hallenrunde?

Allerdings hat die neue Verordnung auf eine mögliche Hallenrunde, die der BFV unbedingt durchführen wollte. "Für den Indoor-Sport dagegen ergeben sich Änderungen, wenn die sogenannte Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht", ergänzt der Verband auf seiner Website. Nach aktuellem Stand dürften - - nur Geimpfte und Genesene in der Halle auflaufen. Das dürfte die Durchführung eines Hallenturniers deutlich erschweren und wird sicherlich den ein oder anderen Veranstalter abschrecken ein Turnier durchzuführen. Das traditionsreiche Hallenturnier im mittelfränkischen Gräfenberg zu dem immer die U23 des 1. FC Nürnbergs geladen war, wird beispielsweise nicht stattfinden.

Das sind die aktuellen Regeln in der Halle:

Indoor-Sport bei gelber Krankenhaus-Ampel

- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. in Hallen) wird 3G zu 3G plus, ein PCR-Test ist erforderlich

- FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen (im Alter von sechs bis 16 muss nur eine medizinische Maske getragen werden)

- Bei Schüler*innen über 12, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen, kann der Schultest als Einlasskontrolle genutzt werden

Indoor Sport bei roter Krankenhaus-Ampel

- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten gilt für Spieler*innen und Besucher*innen 2G (Zugang nur für Geimpfte und/oder Genese) Zugang haben ebenso Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben

- Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieser Veranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche PCR-Tests absolvieren

 

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