Saisonabbruch 2019/2021 und seine Folgen für den SV Schreez, ein sogenannter „Härtefall“…
Donnerstag, den 27. Mai 2021 um 06:13 Uhr

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Die nüchternen Fakten:

Nach einer Meinungsumfrage des Bayerischen Fußballverbandes unter den Vereinen vom 14.05. – 18.05.2021 gab es zwei Möglichkeiten wie der beschlossene Saisonabbruch 2019/2021 gewertet wird, Entscheidungsfindung nach einfacher Mehrheitsbildung:

Option 1: Es gilt § 93 der Spielordnung – Abbruch der Saison 2019/21, Feststellung der Abschlusstabellen über Quotientenregel, Festaufsteiger nach oben, Festabsteiger nach unten, Auf- und Abstiegs-Releganten verbleiben in der Liga

Option 2: Es gilt § 93 der Spielordnung – Abbruch der Saison 2019/21, Feststellung der Abschlusstabellen über Quotientenregel, ABER neben Festaufsteigern steigen auch die Releganten auf, keine Absteiger.

Die Wahlbeteiligung der Vereine lag bei 80,46 %, für Option 1 sprachen sich 71,14 % aus, für Option 2 28,86 %.

Der § 93 vom 11.03.2021 (Sonderregelung bei notwendigem Abbruch des Spieljahres aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt) Abs. 3.2 im Wortlaut:

Die Feststellung der amtlichen Tabelle erfolgt anhand der Quotienten Regelung. Der Quotient errechnet sich dabei aus der Anzahl der Punkte geteilt durch die Anzahl der absolvierten und der von einem Sportgericht gewerteten Spiele. Der Quotient wird stets auf zwei Nachkommastellen gerundet (kaufmännisch). Die Reihung der Mannschaften innerhalb einer Tabelle erfolgt nach absteigenden Quotienten. Die Mannschaft mit dem größten Quotienten innerhalb einer Spielgruppe ist Erstplatzierter. Bei Quotienten Gleichheit zweier Mannschaften werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge zur Ermittlung der Platzierung herangezogen:

  1. Spielergebnis des direkten Vergleichs (nur bei Hin- und Rückspielen zählt der Europapokalmodus)
  2. Nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz in der jeweiligen Abschlusstabelle
  3. Höherer Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Tore dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspiele ergibt (Torquotient).
  4. Höherer Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Siege dividiert durch die Anzahl der absolvierten Spiele einer Gruppenphase ergibt
  5. Losentscheid

Der Tabellenstand der Erstplatzierten vor der Abstimmung A-Klasse 5 Bayreuth-Kulmbach:

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Kurzum, aufgrund Kriterium a), also des direkten Vergleiches, es gab nur ein Spiel in Obernsees, das wir 2:1 verloren haben, fallen wir auf Platz 2 zurück, und da keine Relegation gespielt wird verbleiben wir nächste Saison in der A-Klasse.

Trotzdem gratulieren wir natürlich dem Aufsteiger TSV Obernsees, „ebenfalls" ein verdienter Meister!

Besonders tragisch in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass uns in der Saison ein Punkt am grünen Tisch aberkannt wurde, aufgrund des Einsatzes eines „eigenen“ Jugendspielers beim sehr guten Topspiel in Mistelgau, das leistungsgerecht 3 : 3 unentschieden endete, der laut BFV Gericht kein Spielrecht hatte. Ein Punkt, den wir sportlich erspielt bzw. mehr als gerecht erkämpft hatten, und das gegen eine zweite Mannschaft die fast ausnahmslos aus Spielern mit Kreisliga- bzw. Bezirksligaerfahrung bestand. In der Endabrechnung zur Meisterschaft hätte dieser Punkt uns den Quotientenvorteil beschert. Der SV Mistelgau hatte auf Hinweis eines Dritten, bzw. Nachbarverein, Protest eingelegt und bekam vom BFV Sportgericht Recht und somit wurde das Spiel für uns als verloren gewertet. Der Vorgang ist ein komplexer Fall, wobei das Spielrecht bei der Passabteilung des BFV München abgeklärt und beantragt war und der Spieler zum Zeitpunkt vor dem Spiel im Online-Tool Spiel-Plus nicht als gesperrt gelistet war. Die Begründungen der Gerichte waren sehr paragraphenlastig ausgelegt und hätten auf Grund der besonderen Umstände salomonischer ausfallen können. Ferner wurden Mannschaftsverantwortliche noch persönlich an den „Pranger“ gestellt. Geldstrafen, die diesbezüglich ebenfalls noch angefallen sind, sind da sekundär. Selbst ein von uns eingeschalteter Rechtsanwalt konnte die Entscheidung der Sportgerichte nicht zu unseren Gunsten drehen. Recht und Ordnung, Paragraphen und Gesetze müssen logischerweise sein, aber manchmal braucht sich der Verband nicht wundern, wenn Ihnen Ehrenamtliche den Rücken kehren.

 

Und nun meine Frage an unseren BFV-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, seines Zeichens unter anderem 32 Jahre von Beruf Richter, sind all diese Entscheidungen bei uns im speziellen gerecht?

Eine Antwort kann ich mir größtenteils aber aufgrund der Homepage des BFV vom 18.05.2021 selber geben:

BFV Vizepräsident Robert Schraudner: „Es war wichtig und richtig, diesen Weg jetzt so offen zu gehen und allen Beteiligten die Zeit zu geben, um das Votum für den Verein abzugeben. Unabhängig vom Ausgang des Meinungsbildes dürfte die Erleichterung überall um sich greifen, dass diese Saison jetzt Geschichte ist. Wir wissen um die zutage tretenden Härtefälle, die es auch jetzt gibt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Härtefälle mit keiner Lösung zu vermeiden gewesen wären. Es ging letztlich darum, die beste unter allen schlechten Lösungen zu finden und auch in die Tat umzusetzen“.

BFV Präsident Dr. Rainer Koch: „Unser großes Dankeschön geht an alle Vereine in ganz Bayern, die in solch überragender Mehrheit von über 80 Prozent mit ihrer Stimmabgabe dazu beigetragen haben, dass dieses Meinungsbild auf einem ganz festen und breiten Fundament steht. Völlig losgelöst davon, wie jeder Verein abgestimmt hat, lebt Demokratie vom Mitmachen – und unsere Vereine haben das auch in dieser für uns alle äußerst schwierigen Lage eindrucksvoll getan. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir alle auch schnell wieder zusammenfinden und das Ergebnis wechselseitig respektieren – egal, wer wie gestimmt hat“.

Michael Kilders (SVS)

 

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